Böse Überraschung: Ferrero Kinder Ü-Ei in USA verboten
Ein Kinder Überraschungsei von Ferrero in die USA mitzuführen, ist strafbar. Denn Gegenstände in Schokolade zu verpacken, ist dort gesetzlich verboten. Böse Überraschung: Wer erwischt wird, muss 300 Dollar zahlen.
Ausgerechnet ein Kinder Überraschungsei erfährt am eigenen Leib die bitteren Grenzen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Die U.S. Food and Drug Administration hat das Schokolade-Ei verbannt, weil Kinder die darin enthaltenen Kleinteile verschlucken könnten. Und auch in Deutschland kann sich das Kinder Überraschungsei nicht vollkommen sicher wähnen. Eine FDP-Bundestagsabgeordnete kam in Ihrem Empfehlungsschreiben an die Kinderkommission zu einer ähnlichen Feststellung wie die U.S. Behörden. Da die Kinderkommission jedoch keine Produkte verbieten darf, jedenfalls noch nicht, und die gelbe Ummantelung Spielzeug und Schokolade voneinander trennt, besteht in Deutschland vorerst keine Gefahr für das Kinder Überraschungsei. Und falls es doch irgendwann einmal zu einem Verbot kommen sollte, bleibt dem Kinder Überraschungsei immer noch die Flucht nach Italien. Im Heimatland von Ferrero wird die Kinder Überraschung immer willkommen sein.







5 Kommentare
[...] - heißt es leider: nur für kurze Zeit im Handel. Ebenso wie die Zartbitter Küsschen von Ferrero sind auch die Ferrero Küsschen in weißer Schokolade nur so lange erhältlich wie der Vorrat [...]
[...] das Ü-Ei mit seinen ständig wechselnden Spielzeug-Figuren für Spiel, Spaß und Spannung. In den USA ist die Kinder Überraschung aus kinderschutzrechtlichen Gründen hingegen verboten. Der Import kann für Privatpersonen sogar [...]
In meinem Supermarkt in Montréal, Québec, Kanada gibt es auf jeden Fall Ü-Eier :)
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Zudem: hellgraue Schrift auf weißem Grund ist besch^W^unergonomisch.
Neu sind die News nun wirklich nicht. Ist schon lange so.
Umso erstaunlicher, das Deutschland noch nicht nachgezogen ist. Wenn es um Verbote geht, ist man schließlich ganz schnell dabei, grundsätzlich immer zu sagen “woanders ist das doch auch verboten”. Gleiches Argument wird bei Freiheiten natürlich nicht angewandt.
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